§1 Höhe der Beiträge
1.1 Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens 60 Euro, ermäßigt 30 Euro.
1.2 Der jährliche Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 240 Euro.
1.3 Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§2 Fälligkeit und Zahlungsweise
2.1 Das Beitragsjahr beginnt mit dem Eintritt des Mitglieds.
2.2 Der Beitrag ist im Voraus für das gesamte Beitragsjahr fällig.
2.3 Der Beitrag ist auf das Vereinskonto zu überweisen.
2.4 Auf Antrag kann der Vorstand für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.
Historie
- 2019-04-26: Gründungsfassung